Blacklist Airlines EU - Schwarze Liste Airlines EU

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Schwarze Liste Airlines

 

Die Dominikanische Republik und keine seiner dort gemeldeten bzw. registrierten Airlines ist auf einer sogenannten Airline Blacklist zu finden.

Auf einer "Schwarzen Liste" veröffentlicht die Europäische Kommission die Namen der Fluggesellschaften, die Flughäfen in der Europäischen Union nicht mehr ansteuern dürfen. Die Entscheidung wird auf Grundlage von Informationen der nationalen Flugsicherungseinrichtungen sowie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) getroffen. Nach dieser Liste dürfen etwa 100 Fluggesellschaften, in der Mehrheit aus Afrika und Asien, nicht mehr im Luftraum über der EU fliegen.

Die Liste wurde 2006 zum ersten Mal erstellt und wird seitdem regelmäßig aktualisiert. Sie umfasst nicht nur die Namen einzelner Fluggesellschaften. Die Europäische Kommission hat zusätzlich allen Gesellschaften bestimmter Länder den Flugbetrieb in der EU untersagt.

 

RECHTLICHER HINWEIS

 

In der EU gelten für den Flugverkehr Sicherheitsnormen, die zu den strengsten der Welt gehören. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder an der Durchsetzung solcher Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Fluggesellschaften, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, die unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.

Deshalb hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, Landung und Start auf EU-Flughäfen zu untersagen. Die Schweiz schließt sich diesen Vorgaben an.

Luftfahrtexperten aus Deutschland betonen allerdings, dass die Schwarze Liste der Europäischen Kommission nur für "relative" Sicherheit sorge. Wenn eine Fluglinie nicht auf der Liste stehe, bedeute dies nicht automatisch, dass sie sicher sei.

Die Zivilluftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können nur Luftfahrzeuge von Luftfahrtunternehmen kontrollieren, die Flughäfen in der Union anfliegen oder von ihnen abfliegen. In Anbetracht des Zufallscharakters solcher Inspektionen können unmöglich alle Luftfahrzeuge untersucht werden, die auf Flughäfen in der Union landen. Ist ein Luftfahrtunternehmen nicht in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführt, bedeutet dies also nicht zwangsläufig, dass es die einschlägigen Sicherheitsnormen erfüllt.

Ist ein Luftfahrtunternehmen, das derzeit in der gemeinschaftlichen Liste enthalten ist, überzeugt, im Einklang mit den in den einschlägigen internationalen Sicherheitsnormen geregelten notwendigen technischen Elementen und Anforderungen zu stehen, so kann es bei der Kommission die Einleitung des Verfahrens zur Streichung aus der Liste beantragen.

Es wurden alle Möglichkeiten zur Überprüfung der genauen Identität aller in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführten Luftfahrtunternehmen ausgeschöpft – insbesondere durch die Einbeziehung folgender Punkte: des von der ICAO zugewiesenen (nur einmal vergebenen) spezifischen Buchstabencodes für jedes Luftfahrtunternehmen, des Staates der Zulassung und der Nummer des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (oder der Betriebsgenehmigung). Dennoch war nicht in allen Fällen eine vollständige Überprüfung möglich, da für manche Luftfahrtunternehmen, die an der Grenze oder ganz und gar außerhalb des anerkannten internationalen Luftfahrtsystems operieren, überhaupt keine Informationen vorliegen. Daher ist nicht auszuschließen, dass es redlich handelnde Unternehmen gibt, die unter demselben Handelsnamen betrieben werden wie ein in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführtes Luftfahrtunternehmen.